Antwort zur Interpellation 22.244 betreffend Organisation der Flussrettung im Kanton Aargau

Ich kann es vorwegnehmen. Ich bin mit der Beantwortung meiner Interpellation nicht einverstanden.

Der Regierungsrat bemerkt in seiner Antwort klar, dass die Wasserrettung im Kanton Aargau nur auf dem Hallwillersee geregelt ist. Und da ist es Sache von Privatorganisationen. Der Kanton stellt dafür einen jährlichen  Kostenbeitrag gemäss Art. 18 zur gemäss Verfügung.

Verantwortlich für den Rettungsdienst ist da die Kantonspolizei, den sie kann Beginn und Ende, normal von 1. Mai bis 30. September, abweichend festlegen. Ebenso entscheidet die Kantonspolizei über die Auferlegung der Rettungskosten auf Antrag der privaten Rettungsdienste.

Auf allen Flüssen des Kantons ist dies nicht klar geregelt. So bemerkt der Regierungsrat bei Frage 1, dass der Kanton in 32 Einsatzzonen eingeteilt ist und die es eigenständige Einsatzorganisationen gebe, wie Feuerwehr, Stützpunktfeuerwehr, Pontonierfahrvereine, Waffenplätze, Kraftwerksbetreiber und Regionalpolizeien, wie beispielsweise Brugg, welche auf Eigeninitiative eine eigene ausgebildete Einsatztruppe für die Flussrettung gegründet und auch selber ausgerüstet hat. Meines Wissens ohne einen kantonalen Franken.

Es kann doch nicht sein, dass auf dem Hallwilersee andere Gesetze und Gepflogenheiten gelten als auf unseren Flüssen im Kanton.

Auf dem Hallwilersee, werden die privaten Organisationen finanziell unterstützt, aber auf allen Flüssen ist es Sache der Gemeinden und anderen privaten Institutionen.

Was nützen zwei mobile Einsatzboote auf dem Hallwillersee und in Schaffisheim, wenn diese nicht auf unseren Flüssen eingesetzt werden können. Da verursachen sie dem Kanton nur Kosten.

Bei allen meinen Fragen wird darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der einzelnen Rettungsdienste sei, die Organisation, die Verantwortung, das Alarmierungskonzept, die Ausbildung, die Beschaffung von Rettungsmittel, die Kosten der Rettungsmittel, sowie die Versicherung der Rettter/innen selbst zu finanzieren und zu tragen.

Daher mein Fazit: Der Kanton zieht sich bei der Flussrettung komplett  aus der Verantwortung und überlässt alles den Gemeinden, respektive privaten Organisationen.

Dies kann nicht sein, den so gut es auf dem Hallwillersee eine Unterstützung durch den Kanton gibt, fordere ich auch eine entsprechende, koordinierte und finanziell unterstützte Flussrettung.

Ich werde dies wohl mittels einer Motion fordern müssen.        

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