Votum zu Geschäft 22.296

Sicherung berufliche Vorsorge; Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz); Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten); Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret); Änderung; Bericht und Entwurf zur 1. Beratung (Referent AVW: Alfred Merz, Menziken) a) Eintreten b) Detailberatung und Beschlussfassung

Sehr geehrter Herr Grossratspräsident
Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrter Herr Landstatthalter
Sehr geehrte Herren Regierungsräte
Geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen

Die Mitte dankt dem Regierungsrat für die ausgearbeitete Botschaft 22.296 zur Sicherung der beruflichen Vorsorge.

Uns ist bewusst, dass seit vielen Jahren eine Umverteilung von den aktiv Versicherten und den Arbeitgebenden zu den Rentenbeziehenden statt findet, welche so im System der beruflichen Vorsorge nicht vorgesehen ist.

Wie bereits in unserer Antwort im Anhörungsverfahren, sehen wir den Handlungsbedarf. So waren wir auch in allen Bereichen bei der Anhörung einverstanden, ausser bei den Erhöhungen der Spargutschriften und der Einmaleinlage der über fünfzig Jährigen.

Mit dem Leistungsniveau 60 % sind wir einverstanden. 65 % kommt für die Mitte in der jetzigen Zeit nicht in Frage.

Die Mitte begrüsst klar, dass nun auf die 2. Beratung hin, einerseits die Pendenzen aus der Kommissionssitzung der AVW vom 12. Dezember 2022 aufgearbeitet und beantwortet werden, und anderseits eine Subkommission aus KAPF und AVW zur Thematik APK gebildet wird, welche ebenfalls ihre Arbeit bis zur Zweitberatung abgeschlossen haben soll.

Als grosser Wehrmutstropfen in der ganzen APK Angelegenheit bedauern wir, dass die als ursprünglich gedachte Arbeitgeberreserve von 1 Milliarde, also 1000 Millionen Franken, zur Absicherung der Wertschwankungsreserve, voll und ganz abgeschrieben werden muss. Es kann also klar festgehalten werden, dass die Arbeitgeberseite seit 2008 bis heute, bereits 1 Milliarde in die APK gesteckt hat.

Die Mitte tritt auf die Botschaft ein und wird dem Antrag in der Botschaft auch zustimmen. Wir sind aber gespannt auf die 2. Beratung.

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