Thema Berufliche Vorsorge

Die Mitte dankt dem Regierungsrat für die ausgearbeitete Botschaft 23.147 zur Sicherung der beruflichen Vorsorge. Ich kann es vorweg nehmen die Mitte ist in dieser Sache sehr gespalten.

Einerseits hat man Verständnis für diese Anpassungen mit den Einmalzahlungen, anderseits tun wir uns schwer im Wissen darum, dass sich kaum ein kleines oder mittleres  KMU dieses Privileg einer Einmalzahlung leisten kann, die AN/AG-Beiträge hälftig geteilt werden und der Koordinationsabzug höher ist.

Ebenso gilt es zu berücksichtigen, dass dieser Entscheid auch eine grosse Auswirkung auf alle hat, welcher dieser Pensionskasse oder aber auch anderen Pensionskassen unterstellt sind. Insbesondere im Wissen  darum, dass dieser Entscheid auch Einfluss auf die Gemeinden im Kanton Aargau hat. Diese richten sich oft nach dem Kanton.

Wir sehen zwar die Personalpolitischen Überlegungen des Regierungsrates, können uns aber nicht vorstellen, dass viele Gemeinden mit diesem Vorschlag des Kantons gleich ziehen können, noch dass dies bei den meisten Einwohnerratsparlamenten mehrheitsfähig sein würde.

Wie bereits in unserer Antwort im Anhörungsverfahren, sehen wir den Handlungsbedarf. So waren wir auch in allen Bereichen bei der Anhörung einverstanden, ausser bei den Erhöhungen der Spargutschriften und der Einmaleinlage der über fünfzig Jährigen.

Wenn wir nun den Kanton Aargau als Firma sehen und wir uns Grossrätinnen und Grossräte als Patrons dieser Firma, so sieht dies schon ein wenig anders aus. Wenn wir in der heutigen Zeit gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten wollen, müssen wir ab und zu über den eigenen Schatten springen und gewisse Zugeständnisse machen.

„Das Alter 58 entspricht dem frühestmöglichen Pensionierungsalter mit der eine bei der AKP versicherte Person in Pension gehen und Altersleistungen beziehen kann. Mit dem KAPF-Antrag würden nur Personen diese Leistung erhalten, welche bereits die Möglichkeit haben, in Pension zu gehen“. Zitiert aus dem  Fact Sheet auf Seite 2. Einige von uns finden es wichtig,  dass wir die Leistung nicht nur dieser Personengruppe, die voraussichtlich bald aus dem Arbeitsprozess geht, geben sollten. Das Ziel sollte sein, dass wir auch die Mitarbeitenden 50+ halten können. 

Das Argument vom RR Seite 5 überzeugt einige von uns  ebenfalls: „Die Einmaleinlage von 1.25% ab Alter 50+gegenüber dem tatsächlichen Rentenverlust stellt ein bescheidener Ausgleich dar“.

Insbesondere bei der 50+Variante, denn bei der AHV-Revision bekommen die Frauen ab Jahrgang 1970 schon keine Privilegien mehr und müssen trotzdem bis 65 arbeiten. Hier könnte damit ein kleiner Ausgleich für dieses Alterssegment der Frauen geschaffen werden.

Inflation: Diese soll gemäss Ziel der Nationalbank in Zukunft unter 2% liegen. Bei einer Rente, wie unter Beispiel 4, machen z.B. 1,5% bereits 35 Fr. monatlich aus. Dieser inflationsbedingte Verlust übersteigt bereits den Beitrag im Vorschlag des Regierungsrates.

Nochmals erwähnt sei an dieser Stelle, dass wir als Arbeitgeber uns in unserer Rolle durchaus bewusst sind Verantwortung zu übernehmen.

So  betrachten wir als grosser Wehrmutstropfen in der ganzen APK Angelegenheit immer noch, dass die als ursprünglich gedachte Arbeitgeberreserve von 1 Milliarde, also 1000 Millionen Franken, zur Absicherung der Wertschwankungsreserve, voll und ganz abgeschrieben werden musste. Es kann also klar festgehalten werden, dass die Arbeitgeberseite seit 2008 bis heute, bereits 1 Milliarde in die APK gesteckt hat.

Unser Fazit daher: Es sollte unser Bestreben sein, dass wir als Arbeitgeber dafür schauen, dass wir die Vorgabe 60 % Renteneinkommen erreichen,

Bedingt durch verschiedene Vorschläge, welche im Moment auf dem Tisch liegen können wir im Moment noch keine definitive Haltung einnehmen und entscheiden nach der heutigen Diskussion.

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