(23.22) Interpellation Alfons Paul Kaufmann vom 17. Januar 2023, betreffend vermehrten Einsatz von temporären Mitarbeiter/innen in der Gesundheitsbranche   

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation, betreffend vermehrten Einsätzen von temporären Mitarbeiter/innen in der Gesundheitsbrache.

Dass die Abteilung Gesundheit des Departement bereits 10 Tage später eine Umfrage bei den Gesundheitsbetrieben startete, bestätigt mir, dass das Departement Gesundheit mein Anliegen ernst nahm.

Bei den Antworten auf meine Fragen mache ich aber dennoch ein Fragezeichen? 

Erstens frage ich mich, ob es angebracht ist in der Gesundheitsbranche Vermittlungsgebühren von 18-25 % zu erheben und mit einer durchschnittlichen Marge von ca. 20 % abzurechnen. Dies bezahlen schlussendlich wir alle wieder über unsere stetig steigenden Krankenkassen.

Im Bereich der Pensionskassenbeiträge schreibt der Regierungsrat, dass rund 17 % der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz führten ihre Arbeit 2019 in einem Niedrigpensum von 20-29 % aus.

Bei der Teilzeitarbeit mit einem Beschäftigungsgrad unter 50 % handelt es sich um die Arbeitsform mit dem höchsten Frauenenteil (78%), die auch häufig im Gesundheits- und Sozialwesen anzutreffen ist.

Für Teilzeitarbeitende mit einem Arbeitspensum unter 50%  ist oft nur ein Teil des Lohnes versichert. Bei einem Einkommen unter Fr 22’050.- fallen auch die Pensionskassenbeiträge weg.

Der Regierungsrat bezieht sich bei dieser Antwort auf den Verband swissstaffing den Verband der Temporärfirmen und dieser schreibt:

«Das Problem des fehlenden Versicherungsobligatoriums aufgrund des Nichterreichens der Eintrittsschwelle besteht bei der Temporärarbeit auch in einem Niedrigpensum nicht. Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle werden auf den Stundenlohn umgerechnet. Temporärarbeitende sind aufgrund eines massgeschneiderten Pensionskassenmodells oft bereits ab der ersten Einsatzstunde obligatorisch über das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsogre (BVG) versichert- unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens.

Mir ist hier vor allem das Wort oft aufgefallen, was für mich keine Aussagekraft hat. Wo gehen diese Gelder hin? Werden diese bei einer erneuten Feststellung oder einem Wechsel der neuen Pensionskasse der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters gutgeschrieben?

Auch die weiteren Antworten beziehen sich vielfach auf Aussagen von swissstaffing, was mich absolut unbefriedigt.

Mitarbeitende von temporären Vermittlungsfirmen erhalten in sogenannten Notfallpools dieser Firmen deutlich höhere Löhne ausbezahlt, wie das die angestammten Spitäler und Pflegeheime ihren festangestellten Mitarbeitenden zahlen können. Wir haben also immer öfter die Situation, dass festangestellte Mitarbeitende ihr Arbeitsverhältnis bei Spitälern und Pflegeheimen künden und sich von Vermittlungsfirmen für temporäres Personal anstellen lassen mit dem Argument, dass sie bei diesen mit einem 70% Pensum gleich viel verdienen, wie mit einem 100% Pensum in der Festanstellung. Argumente wie Altersvorsorge, etc. sind für diese, oft jungen Arbeitnehmenden, nicht relevant.

Die Vermittlungsbranche für temporäre Mitarbeitende hat keinerlei „Deckelung“ für die von ihnen verlangten und gezahlten Honorare und Löhne. Wir angestammte Häuser können da nicht mithalten. Es kommt zu einer enormen Verteuerung des gesamten Gesundheits-Versorgungsbranche, einem massiven Qualitätsverlust durch stetig wechselndes, nur temporär verfügbares Personal und einer Aushöhlung im Bereich Personal der Gesundheitsinstitutionen.

Mein Fazit: Wenn wir die Pflegeinitiative möglichst rasch umsetzen wollen, müssen wir gemeinsam die idealen Rahmenbedingungen für unsere Gesundheitsinstitutionen schaffen, dass diese Gelder dort eingesetzt werden, damit ein positives Arbeitsklima entstehen kann, wo sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohl fühlen und nicht Temporärfirmen finanzieren.

Ich bin mit den Antworten nicht zufrieden.

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