(22.365) Interpellation Alfons Paul Kaufmann vom 6. Dezember 2022, betreffend Umsetzung Störfallverordnung StFV und Umsetzung artverwandte Gesetze im Kanton Aargau    

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation, betreffend Umsetzung der Störfallverordnung.

Es ist mir klar das die Verantwortung für die Sicherheit der betriebenen Anlagen generell beim jeweiligen Unternehmen liegen und dies ist auch gut so.

Die Verordnung schreibt nicht nur die Art der eigenverantwortlichen Massnahmen vor, sondern auch, in welchem Umfang diese zu treffen sind und wie dabei vorzugehen ist (Anh. 2.1 StFV). Zudem wird festgehalten, welche anlagenspezifischen Massnahmen sich daraus in der Regel ergeben (Anh. 2.2– 2.5 StFV).

Eigenverantwortung ist gut, aber dennoch wäre es sinnvoll den Betrieben ihre Pflichten von Zeit zu Zeit wieder in Erinnerung zu rufen. Dies kann unbürokratisch mit einem entsprechenden brieflichen Aufruf erfolgen. Bei sehr grossen Risiken, wäre es sicher angebracht unangemeldete sporadische Kontrollen durchzuführen. Dies zur Sicherung von uns allen.

Bei den Fragen welche Gremien und Kommissionen den Regierungsrat beraten gehe ich mit dem Regierungsrat nicht einig, denn ich frage mich ob im Amt für Verbraucherschutz zu diesen Risiken und Themen genügend Fachkompetenz und Ressourcen vorhanden sind, da dies meines Erachtens absolute Fachspezialisten braucht. Da sehe ich wegen der zunehmenden Komplexität in diesen Bereichen einen gewissen Handlungsbedarf, den es zu überprüfen gilt, ohne einen Bürokratismus los zu treten.

Im Bereich Chemie-Pikett sind dezentrale Betriebsfeuerwehren sicher von Vorteil, weil sie die entsprechenden Örtlichkeiten kennen. Da sehe ich aber die Aargauische Gebäudeversicherung in der Pflicht, die entsprechenden Mittel sicher zu stellen.

Die Information der Öffentlichkeit mit der Karte «Chemierisikokataster» zeigt doch einiges auf. Wobei auch da noch beim einloggen Verbesserungspotential besteht. Zum Beispiel wenn ich das Gefährdungspotential einer Firma abrufen will, kommt folgende Meldung:

Sie sind nicht angemeldet. Bitte versuchen Sie es erneut.

Für die Grundeigentümerabfrage ist eine Anmeldung über www.ag.ch mit dem Bürgerkonto notwendig. Melden Sie sich an und wiederholen Sie die Grundeigentümerabfrage.

Das ist sicher nicht befriedigend…………………

Die Karte ist super, aber die Informationen müssen gemäss. Art. 13 StFV und  StFV 11a Absatz 2 für die Öffentlichkeit mit dem Gefahrenpotential ersichtlich sein. Auch zur Beruhigung der Bevölkerung ist es von Vorteil.

Im Bereich der hochaktiven Stoffe (HAS) sehe ich ebenfalls noch Handlungsbedarf, insbesondere im Meldungswesen. Dies ist insbesondere wichtig, für die Führungsorgane bei einem Ereignis.

Im Bereich der Erbebensicherheit wurde das Defizit erkannt und wird dementsprechend aufgearbeitet.

Im Bereich der neuen Alternativ- Antriebe wie z.Bsp. Brennstoffzellen und Elektrofahrzeuge inkl, deren Transport ist meines Erachtens in der Zukunft mehr Aufmerksamkeit zu schenken, da gerade in diesen Bereichen die Innovation und die Forschung sehr stark ist.

Im Bereich der Bahntransporte sieht der Regierungsrat kein Bedarf. Hier müsste nicht auf den Bund eingewirkt werden. Vielmehr müsste die Behörde auf Schulen, Spitäler, Freizeitanlagen etc. die im, Gefährdungsbereich liegen bzw. neu gebaut werden einwirken.

Mein Fazit : Wir sind auf gutem Wege, dürfen aber nicht fahrlässig werden, da sich die Situationen und unterschiedlichen Produktionen und die Produktionsstandorte in einem ständigen Umbruch bewegen.

Ich bin daher teilweise zufrieden.

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